Entscheidung und Klage
General information
Aufgrund des Gutachtens entscheidet der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.
Deadlines
Die betroffenen Personen bekommen das Pflegegeld rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat.
Further information
Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben diese die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen (Verfahren vor den Gerichten).
Legal basis
§§ 9, 22 und 27Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Last update: 09.05.2025
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