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Allgemeines – Wien-Wahl 2025 

Am 27. April 2025 finden die Wiener Gemeinderats- undBezirksvertretungswahlen 2025 statt. Es handelt sich um vorgezogene Wahlen. Die letzte Wien-Wahl fand am 11. Oktober 2020 statt.

Im Zuge der Gemeinderatswahl werden insgesamt 100 Mandate, bei den Bezirksvertretungswahlen 40 bis 60 Mandate pro Bezirk (je nach Einwohnerzahl des Bezirks) verteilt.

Der Kreis der Wahlberechtigten ist je nach Wahl unterschiedlich: Bei der Gemeinderatswahl sind ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen grundsätzlich auch andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger abstimmen ("kommunales Wahlrecht").

Hinweis

Den Gemeinderat können EU-Bürgerinnen/EU-Bürger (ohne österreichische Staatsbürgerschaft) nicht wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.

Stichtag für die Wien-Wahl 2025, aufgrund dessen sich u.a. das Wahlrecht ergibt, ist der 28. Jänner 2025.

DieWiener Bürgermeisterin/der Wiener Bürgermeister wird nach der Wahl vom neu gewählten Gemeinderat gewählt. Die Bezirksvertretung wählt die Bezirksvorsteherin/den Bezirksvorsteher sowie zwei Stellvertreterinnen/zwei Stellvertreter. 

Tipp

Fragen zur Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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