Allgemeines – Wien-Wahl 2025
Am 27. April 2025 finden die Wiener Gemeinderats- undBezirksvertretungswahlen 2025 statt. Es handelt sich um vorgezogene Wahlen. Die letzte Wien-Wahl fand am 11. Oktober 2020 statt.
Im Zuge der Gemeinderatswahl werden insgesamt 100 Mandate, bei den Bezirksvertretungswahlen 40 bis 60 Mandate pro Bezirk (je nach Einwohnerzahl des Bezirks) verteilt.
Der Kreis der Wahlberechtigten ist je nach Wahl unterschiedlich: Bei der Gemeinderatswahl sind ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen grundsätzlich auch andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger abstimmen ("kommunales Wahlrecht").
Hinweis
Den Gemeinderat können EU-Bürgerinnen/EU-Bürger (ohne österreichische Staatsbürgerschaft) nicht wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.
Stichtag für die Wien-Wahl 2025, aufgrund dessen sich u.a. das Wahlrecht ergibt, ist der 28. Jänner 2025.
DieWiener Bürgermeisterin/der Wiener Bürgermeister wird nach der Wahl vom neu gewählten Gemeinderat gewählt. Die Bezirksvertretung wählt die Bezirksvorsteherin/den Bezirksvorsteher sowie zwei Stellvertreterinnen/zwei Stellvertreter.
Tipp
Fragen zur Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.
Weiterführende Links
- Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 (→ Stadt Wien)
- Wahlgrundsätze
- Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen
Rechtsgrundlagen
- Ausschreibung der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
- Wiener Gemeindewahlordnung (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion