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Checkliste Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer 

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
ThemaDetailinformationenErledigt
HeimtierausweisFür die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. 
HundeabgabeIn Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. 
Maulkorb- und LeinenzwangIn den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. 
RegistrierungAlle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. 
KampfhundeDie Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden. 
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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