Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff:Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig:Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig:Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Hinweis
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2024
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