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Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im öffentlichen Dienst

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der geringeren Qualifikation) benachteiligt wird
  • eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt erhält, weil sie Frau/er Mann ist
  • eine Bedienstete/ein Bediensteter sexueller Belästigung durch die Vertreterin/den Vertreter der Dienstgeberin/des Dienstgebers oder durch Dritte ausgesetzt ist

Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch eine Bedienstete/einen Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt als Dienstpflichtverletzung.

Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

oesterreich.gv.at bietet ausführliche Informationen zum Thema "Sexuelle Belästigung" und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen.

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn

  • einer homosexuellen Mitarbeiterin/einem homosexuellen Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
  • eine Bewerberin/ein Bewerber nicht eingestellt wird, weil sie/er für den Job zu alt ist

Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

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Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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