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Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Raab 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab Mittag 
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig

Rainbach im Mühlkreis 

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Rechberg

keine Vorgaben 

 

 

Redleiten 

keine Vorgaben 

 

 

Redlham

keine Vorgaben 

 

 

Regau 

keine Vorgaben 

 

 

Reichenthal 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab Mittag
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
ReichramingEmpfehlungRasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 17 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • nach Möglichkeit jegliche Lärmbelästigung unterlassen

Ried im Innkreis

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 6:30 bis 20:30 Uhr
  • Samstag
    • 9 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19:30 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig

Ried im Traunkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Riedau 

Verordnung 

Betrieb von Modellflugkörper, Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Rohr im Kremstal 

keine Vorgaben 

 

 

Rohrbach-BergEmpfehlunglärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

gestattet:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 19 Uhr

Roitham 

Empfehlung

lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Bohren etc.

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag 
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig

Roßbach 

keine Vorgaben 

 

 

Roßleithen 

keine Vorgaben 

 

 

Rosenau am Hengstpaß 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Rüstorf 

keine Vorgaben 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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