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Pflichten der Vertragsstaaten

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens, alle Stätten des Welterbes innerhalb des jeweiligen Landes zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu müssen Maßnahmen des jeweiligen Staates zum Schutz selbiger bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Konvention erklären alle Mitgliedstaaten, auch das Welterbe anderer Staaten nicht zu beschädigen.

Österreich hat hierzu eine zusätzliche Erklärung abgegeben. Diese besagt, dass Österreich alle schädigenden Maßnahmen gegenüber Kulturerben und Naturerben anderer Vertragsstaaten unterlässt, wenn sich diese auf der "Liste des Erbes der Welt" befinden. 

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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