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Rasenmähzeiten in Tirol

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Scharnitz 

keine Vorgaben 

 

 

Scheffau am Wilden Kaiser

keine Vorgaben 

 

 

Schlaitenkeine Vorgaben  

Schmirn 

keine Vorgaben 

 

 

Schönberg im Stubaital 

keine Vorgaben 

 

 

Schönwies 

keine Vorgaben 

 

 

Schwoich 

Verordnung 

Verwendung und Betrieb von lärmerregenden motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher, Kreissägen sowie Ausklopfen von Teppichen, Decken, Matratzen usw.

verboten:

  • Montag bis Freitag 
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Serfaus 

keine Vorgaben 

 

 

Sillian 

Verordnung 

Verwendung von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten, wie insbesondere mit Verbrennungsmotoren betriebene Rasenmäher (Benzinrasenmäher), Bohr-, Säge-, und Schleifmaschinen, sowie Kompressoren

gilt nicht für:

Arbeiten, in denen wegen spezieller örtlicher Gegebenheit eine Störung Dritter ausgeschlossen ist

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 21 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Sistrans 

keine Vorgaben 

 

 

Sölden 

keine Vorgaben 

 

 

St. Johann in Tirol 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Leonhard im Pitztal 

keine Vorgaben 

 

 

Stams 

keine Vorgaben 

 

 

Stans

Empfehlung 

lärmerregende Haus- und Gartenarbeit 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Stanz bei Landeck 

keine Vorgaben 

 

 

Steeg 

keine Vorgaben 

 

 

Steinberg am Rofan 

keine Vorgaben 

 

 

Strass im Zillertal

Empfehlung

Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13:30 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Strassen

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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