Schriftgröße
A
A
A

Drittstaat

Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

  • Dezember
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
Gästezimmer Amtstafel News