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Lichtquellen

Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.

Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.

Die Einwirkung von Lichtquellen darf

  • das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.

    Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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