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Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)

Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universitätbzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich oder auch online durchgeführt werden.

Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist Schreiben mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen.

Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.

Studienbeihilfenbehörde (BMFWF)

Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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