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Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger

Zur finanziellen Unterstützung von Pensionsbezieherinnen/Pensionsbeziehern sowie Versicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Pensionsversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet.

Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

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Unterstützungsfonds (→ PV)

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

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