Schriftgröße
A
A
A

Auskunft über den Zulassungsbesitzer

Allgemeine Informationen

Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

Hinweis:

Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Für das Ansuchen

  • 21 Euro

Für die Auskunftserteilung

  • Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
  • August
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Gästezimmer Amtstafel News