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Frauenförderung an österreichischen Universitäten

Allgemeine Informationen

Öffentliche Universitäten in Österreich sind gesetzlich zur Frauenförderung und zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. In allen Kollegialorganen (z.B. Rektorat), die aufgrund des Universitätsgesetzes  sowie durch den Organisationsplan und die Satzung der Universität eingerichtet sind, müssen mindestens 50 Prozent Frauen vertreten sein. Dies gilt allerdings nicht für Prüfungskommissionen. In den Satzungen der jeweiligen Universitäten muss die Erlassung eines Frauenförderungsplans vorgesehen werden. In dem jeweiligen Frauenförderungsplan muss unter anderem festgehalten werden, mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen die bestehende Unterrepräsentation bzw. bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können.

Frauenförderungspläne der Universitäten

Die nachfolgend angeführte Tabelle enthält den Frauenförderungsplan der jeweiligen Universität:

Universität WienFrauenförderungsplan Universität Wien 
Universität GrazFrauenförderungsplan Universität Graz
Universität InnsbruckFrauenförderungsplan Universität Innsbruck
Medizinische Universität WienFrauenförderungsplan Medizinische Universität Wien
Medizinische Universität GrazFrauenförderungsplan Medizinische Universität Graz
Medizinische Universität InnsbruckFrauenförderungsplan Medizinische Universität Innsbruck
Universität SalzburgFrauenförderungsplan Universität Salzburg
Technische Universität WienFrauenförderungsplan Technische Universität Wien
Technische Universität GrazFrauenförderungsplan Technische Universität Graz
Montanuniversität LeobenFrauenförderungsplan Montanuniversität Leoben
Universität für Bodenkultur WienFrauenförderungsplan Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität WienFrauenförderungsplan Veterinärmedizinische Universität Wien
Wirtschaftsuniversität WienFrauenförderungsplan Wirtschaftsuniversität Wien
Universität LinzFrauenförderungsplan Universität Linz
Universität KlagenfurtFrauenförderungsplan Universität Klagenfurt
Universität für Weiterbildung KremsFrauenförderungsplan Universität für Weiterbildung Krems
Universität für angewandte Kunst WienFrauenförderungsplan Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst WienFrauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum SalzburgFrauenförderungsplan Universität Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst GrazFrauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung LinzFrauenförderungsplan Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste WienFrauenförderungsplan Akademie der bildenden Künste

Rechtsgrundlagen

Universitätsgesetz (UnivG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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