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Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Katsdorf 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kefermarkt 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kirchberg bei Mattighofen 

keine Vorgaben

 

 

Kirchberg ob der Donau 

keine Vorgaben 

 

 

Kirchberg-Thening 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kirchdorf an der Krems

Empfehlung

lärmbelästigende Arbeiten durch Rasenmäher, elektrische Geräten etc.

zu unterlassen:

  • Mittagszeit
  • Abendstunden
  • Wochenende

Kirchham 

keine Vorgaben 

 

 

KlafferEmpfehlunglärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Klam 

keine Vorgaben 

 

 

Kleinzell im Mühlkreis 

Empfehlung

Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

 zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Königswiesen 

keine Vorgaben 

 

 

Kopfing im Innkreis

Empfehlung

Lärmende und laute Tätigkeit (z.B. Rasenmähen)

zu unterlassen:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Kremsmünster 

Verordnung 

Betrieb von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 
angetrieben werden sowie von Kreissägen

zusätzlich:

Modellflugkörper, Modellboote und sonstige Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 

 verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Krenglbach 

Verordnung

(Die von diesem Verbot betroffenen Flächen sind in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde angegeben.)

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher), Elektrorasenmähern, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor

gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes; ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

Verboten:

  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Kronstorf 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 

gilt nicht für: Einsatz von Maschinen im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 21 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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