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Rasenmähzeiten in Tirol

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Nassereith 

keine Vorgaben 

 

 

Natters

Verordnung

Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig

Navis 

keine Vorgaben 

 

 

Nesselwängle 

keine Vorgaben 

 

 

Neustift i. St. 

keine Vorgaben

 

 

Niederndorf 

Verordnung 

Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr 
NikolsdorfEmpfehlungRasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr

Nußdorf-Debant 

Verordnung 

Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

gilt nicht für:

Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

verboten: (ganzjährig)

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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