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Allgemeines zum Schutz gegen Kriminalität

Seniorinnen/Senioren sind bevorzugte Opfer von Betrügerinnen/Betrügern bzw. Verbrecherinnen/Verbrechern. Diese nehmen an, dass sie sich in der Regel nicht so leicht gegen gewaltsame Angriffe wehren können wie jüngere Menschen. Besonders Trickbetrügerinnen/Trickbetrüger sehen in älteren Menschen leicht zu täuschende Opfer, da sie diese für vergesslich, ängstlich und unsicher halten. Viele Kriminelle nutzen auch die Einsamkeit älterer Menschen aus, um sich bei ihnen einzuschleichen.

Die Tricks der Täterinnen/Täter sind bei Verbrechen gegen ältere Personen in den meisten Fällen gleich oder zumindest ähnlich. Wenn man darüber Bescheid weiß, wie die Täterinnen/Täter bei solchen Verbrechen meist vorgehen, haben Betrügerinnen/Betrüger meist keine Chance. Mit dem Wissen wird es leicht fallen, betrügerische Absichten zu erkennen und sich entsprechend dagegen zu wehren.

Wer Opfer eines Verbrechens wurde, sollte eine Anzeige machen und unbedingt mit jemandem über das Erlebte sprechen (z.B. mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen). Man kann sich auch an Beratungsstellen und Vereine für Opferhilfe wenden. Nähere Informationen für Opfer von Verbrechen und Adressen von Beratungsstellen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer".

Tipp

Wer ein Wertkarten-Mobiltelefon hat, kann in Notfällen auch einen Notruf tätigen, wenn das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Die folgenden Rufnummern funktionieren immer, und zwar auch ohne eingelegte SIM-Karte bzw. bei einem Wertkarten-Mobiltelefon auch bei aufgebrauchtem Guthaben:

  • 112 (allgemeiner Notruf)
  • 122 (Feuerwehr)
  • 133 (Polizei)
  • 144 (Rettung)

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Eigentum schützen (→ BK)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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