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Finanzielle Unterstützung in Notsituationen

Familienbeihilfe

Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Weitere finanzielle Unterstützungen

  • Karitative Organisationen (z.B.Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) können eventuell mit Geld- oder Sachspenden (Kleider, Möbel etc.) aushelfen.
  • Das Bundeskanzleramt bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Überbrückungshilfen zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.
  • Der Weisse Ring gewährt finanzielle Hilfe in Notfällen nach Straftaten (z.B. mittels Unterstützung, Darlehen). Die Mittel werden zum Teil zweckgebunden vergeben.

Tipp

Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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