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EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

General information

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

Requirements

Deadlines

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Competent authority

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Procedure

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

Required documents

Costs and fees

91 Euro Bundesgebühr (39 Euro für Personen unter 16 Jahre)

Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

Legal basis

Link to form

 Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

Last update: 01.07.2025
Responsible for the content: Bundesministerium für Inneres
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