EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis
General information
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Requirements
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Deadlines
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Competent authority
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Procedure
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
Required documents
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts"
Costs and fees
91 Euro Bundesgebühr (39 Euro für Personen unter 16 Jahre)
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Legal basis
Link to form
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.