Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw.Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
- Bullterrier
 - Staffordshire Bullterrier
 - American Staffordshire Terrier
 - Mastino Napoletano
 - Mastin Espanol
 - Fila Brasileiro
 - Argentinischer Mastiff
 - Mastiff
 - Bullmastiff
 - Tosa Inu
 - Bordeaux Dogge
 - Dogo Argentino
 - Ridgeback
 - Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
 - Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
 
Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 23.07.2025
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