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Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland

Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen

Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahroder freiwilliges Umweltschutzjahrzu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.

Weiterführende Links

Freiwilligendienste im In- und Ausland (→ Zivildienstserviceagentur)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt
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