Schriftgröße
A
A
A

Delikt

Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

  • Offizialdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
  • Ermächtigungsdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
  • Privatanklagedelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

  • Mai
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
Gästezimmer Amtstafel News