Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
Achtung: 
Diese Regelungen gelten für alleEU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
 - des Alters,
 - der ethnischen Zugehörigkeit,
 - der Religion oder Weltanschauung oder
 - der sexuellen Orientierung
 
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weiterführende Links
Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→Your Europe)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: 
- oesterreich.gv.at-Redaktion
 - Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
 
